UN-Hochseeabkommen startet: Schutz für zwei Drittel der Meere | Weather.com
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UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee tritt erstmals in Kraft

Ein globales Abkommen schützt erstmals die Hohe See. Es gilt für zwei Drittel der Weltmeere außerhalb nationaler Hoheitsgewässer.

ARCHIV - 19.09.2024, Argentinien, Puerto Madryn: Südkaper (Eubalaena australis) im Atlantischen Ozean.  (zu dpa: «Meeresschutzabkommen tritt in Kraft - «Historischer Tag»») Foto: Maxi Jonas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ein historisches UN-Abkommen schützt erstmals die Hohe See jenseits nationaler Grenzen
(Maxi Jonas/dpa)

Was regelt das UN-Hochseeabkommen?

Meilenstein im internationalen Meeresschutz: Am Samstag tritt erstmals ein globales UN-Abkommen zum Schutz der Hohen See in Kraft, was zwei Drittel der Weltmeere betrifft. Ziel ist der Schutz mariner Ökosysteme in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgrenzen. Das Abkommen trägt den Titel „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ (BBNJ-Agreement) und ergänzt das bestehende UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS).

Was ist die Hohe See und warum ist sie so wichtig?

Die Hohe See umfasst rund 40 Prozent der Erdoberfläche und etwa zwei Drittel der weltweiten Meeresfläche. Sie beginnt jenseits der 200-Seemeilen-Zone, außerhalb der nationalen Wirtschaftszone. Bisher existierte kein umfassender völkerrechtlicher Rahmen für deren Schutz. Der Meeresforscher Christian Wild von der Universität Bremen erklärt: „Bisher gab es nur einen rechtlichen Rahmen für die Küstengewässer.“

Was ist das Ziel des neuen Abkommens?

Ziel des Abkommens ist es, Meereslebewesen zu schützen und nachhaltig zu nutzen, den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen zu regeln und den internationalen Wissensaustausch zu fördern. Ina Tessnow-von Wysocki von der University of Wollongong sagt dazu: „Es handelt sich um ein äußerst fortschrittliches Abkommen, das Umweltschutz und -nutzung vereint und indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften eine große Rolle zuschreibt.“

Welche Maßnahmen sieht das Abkommen vor?

Ein zentraler Bestandteil ist die Ausweisung von Meeresschutzgebieten. Dort soll es je nach Fall zu vermindertem oder keinem Fischfang kommen, auch Schifffahrtsrouten könnten angepasst werden. Zudem sind Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben – auch für nationale Projekte, wenn diese internationale Gewässer beeinträchtigen könnten. Die Politikwissenschaftlerin Alice Vadrot von der Universität Wien erklärt: „Das ist ein Meilenstein im internationalen Recht und eine fast überraschend wirkende Einschränkung von nationaler Souveränität.“

Wie werden Schutzgebiete beschlossen?

Das BBNJ-Abkommen erlaubt es, Schutzgebiete per Abstimmung und nicht nur im Konsens einzurichten. Laut Aline Jaeckel von der University of Wollongong soll damit verhindert werden, dass wie in der Antarktis einzelne Staaten Schutzmaßnahmen blockieren können.

Wer hat das Abkommen bereits ratifiziert?

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Aktuell haben 145 UN-Mitgliedsstaaten das Abkommen unterzeichnet, 81 davon bereits ratifiziert. Auch große Staaten wie China sowie viele Binnenländer zählen dazu. Deutschland hat den Vertrag zwar unterschrieben, aber die endgültige Ratifizierung durch den Bundestag steht noch aus. Bundesumweltminister Carsten Schneider bezeichnete das Abkommen als „möglichen Menschheitsfortschritt“ und rechnet mit einer Ratifizierung bis zur Sommerpause.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Laut Vadrot ist das Abkommen völkerrechtlich bindend. Staaten könnten sich bei Verstößen vor einer Sonderkammer des Internationalen Seegerichtshofs verklagen. Zudem seien die politischen Kosten für Nichteinhaltung durch die neue rechtliche Klarheit gestiegen.

Was bedeutet die Umsetzung in der Praxis?

Laut Johannes Müller von OceanCare liegt der Erfolg in der konkreten Umsetzung: „Der wahre Erfolg des Abkommens wird anhand seiner wirksamen Umsetzung, der Stärke seiner Institutionen und der Umsetzung der Schutzbekenntnisse in konkrete Maßnahmen gemessen.“

Stefan Hain vom Alfred-Wegener-Institut ergänzt: „Schutzgebiete sind mehr als Kästchen auf Karten – sie müssen aktiv verwaltet, überwacht und kontrolliert werden.“ Auch in entlegenen Meeresregionen müsse Forschung, Monitoring und Schutzmanagement stattfinden. Technisch seien inzwischen auch Überwachung per Satellit und Drohnen möglich.

Was sind Herausforderungen beim Meeresschutz?

Kimberley Peters vom Helmholtz-Institut in Oldenburg warnt davor, lokale Gemeinschaften durch Schutzmaßnahmen zu verdrängen: „Traditionelle Nutzer durch Meeresschutzgebiete zu enteignen, ist ein tragischer Fehler.“ Der Fokus müsse auf den tatsächlichen Verursachern von Umweltschäden liegen – oft seien diese nicht auf See, sondern an Land, etwa in Firmenzentralen oder politischen Strukturen.

Gibt es Kritik am Abkommen?

Angelika Brandt vom Senckenberg Forschungsinstitut in Frankfurt sieht Probleme bei der Durchsetzbarkeit: „Das Abkommen verfügt bisher über keine Sanktionsmechanismen. Verstöße bleiben de facto folgenlos, solange kein politischer Druck entsteht.“ Auch eine verlässliche Finanzierung sei bislang nicht gesichert: „Ohne langfristige Finanzierung bleiben Monitoring, Kapazitätsaufbau und Schutzgebiete symbolisch.“

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