Ölfund vor Polens Ostseeküste: Antworten auf die wichtigsten Fragen | Weather.com
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Ölfund vor Polens Ostseeküste: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Polen sieht im Ölfund nahe der Grenze zu Deutschland Chancen für Wachstum, aus Deutschland kommen Bedenken. Lohnt sich die Förderung überhaupt? Wann könnte es losgehen? Erhält Deutschland Mitsprache?

Eine Bohrplattform vor der Insel Usedom (Jens Büttner/dpa)
Eine Bohrplattform vor der Insel Usedom
(Jens Büttner/dpa)

Ein Ölfund vor der polnischen Ostseeküste in Sichtweite Deutschlands sorgt für Aufsehen. Die Reaktionen fallen auf beiden Seiten der Grenze verschieden aus. Die wichtigsten Fragen:

Wo befindet sich der Fund?

Die Bohrung fand laut CEP etwa sechs Kilometer von Swinemünde (Swinoujscie) entfernt in der Ostsee statt, wo das Wasser etwa 9,5 Meter tief ist. Demnach wurde mehr als 2.700 Meter tief gebohrt.

Wie groß ist der Fund?

Sollte sich das Vorkommen bestätigen, wäre es der größte Fund in Polen mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg, sagte der polnische Chefgeologe Krzysztof Galos der Nachrichtenagentur PAP zufolge. Demnach könnte das Feld auf mehrere Jahre vier bis fünf Prozent des jährlichen polnischen Ölbedarfs decken, sagte Galos.

Das kanadische Unternehmen Central European Petroleum (CEP) spricht von einem der größten konventionellen Ölfunde in Europa der letzten zehn Jahre. Anhand der Probebohrung schätzt CEP das förderbare Vorkommen auf 200 Millionen Barrel Öläquivalent (je 159 Liter) und geht potenziell von weiteren förderbaren Vorkommen gleicher Größenordnung in dem Gebiet aus.

Was genau wurde gefunden?

CEP spricht in erster Linie von einem Ölfund mit Begleitgasen. Letztendlich gehe es um Kohlenwasserstoffverbindungen, die sowohl in Form von Erdgas als auch Erdöl vorkommen, erklärte Matthias Reich von der TU Bergakademie Freiberg. „Es entsteht immer alles gleichzeitig.“ Je nachdem, was überwiegt, spreche man von einer Öl- oder einer Gaslagerstätte.

Lohnt sich die Förderung?

Laut CEP handelt es sich um ein vielversprechendes Feld. Reich sagte, ob sich eine Ausbeutung lohne, müssten weitere Bohrungen zeigen. „Im Rahmen dieser Bestätigungsbohrungen, da wird dann ein Lagerstätten-Modell erstellt.“ Ein solches Modell beinhalte die Informationen „was genau ist denn da unten in der Lagerstätte drin, wie viel und in welcher Qualität“ und sei Grundlage zu entscheiden, ob sich eine Produktion lohne. Wenn sich die Vermutungen der CEP bestätigen, sei es „durchaus denkbar, dass sich das rentieren könnte“. Maßgeblich dafür seien unter anderem die Ölpreise, die stark von der politischen Lage und Konflikten auf der Welt abhingen.

Wann könnte eine Förderung beginnen?

Krzysztof Galos sagte der Nachrichtenagentur PAP zufolge, eine Förderung könnte in drei bis vier Jahren beginnen. Reich, der selbst lange in der Öl- und Gasindustrie gearbeitet hat und nach eigener Aussage der einzige Universitätsprofessor Deutschlands für Bohrtechnik ist, hält das für „sehr sportlich“. Sechs bis acht Jahre bis zu einer möglichen Förderung halte er grob für realistisch.

Geht es auch um Vorkommen in Deutschland?

Auf Anfrage der Zeitung „Welt“ hatte das Schweriner Wirtschaftsministerium erklärt, dass sich der Ölfund teils auf deutschem Hoheitsgebiet befinde. Es sei davon auszugehen, dass es sich um die zu Zeiten der DDR erbohrte Lagerstätte „Heringsdorf“ handle. Inhaberin der Bergrechte für die Lagerstätte auf deutscher Seite sei die Neptune Energy Deutschland GmbH.

Laut CEP ist dies hingegen nicht der Fall. Zuletzt hieß es vom Ministerium, mangels der aktuellen Untersuchungsergebnisse könne man dies weder bestätigen noch dementieren. Neptune Energy fördert nach eigenen Angaben auf deutscher Seite nicht in dem Gebiet. „Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es sich um eine grenzüberschreitende Lagerstätte handelt.“ Man werde die eigenen bestehenden Rechte wahren und beobachte die Entwicklung.

Wäre eine grenzüberschreitende Förderung möglich?

Grundsätzlich ja, wie Reich erklärt. Er verwies auf die Nordsee. Vor der Insel Borkum will der niederländische Energiekonzern One-Dyas aus einem grenzüberschreitenden Vorkommen Gas fördern. Von einer Bohrplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet aus soll auch unter dem Meeresboden auf deutschem Gebiet Gas gefördert werden. Die Bundesregierung hatte Anfang Juli einem entsprechenden Abkommen zugestimmt.

Dürfte vor Mecklenburg-Vorpommerns Küste gefördert werden?

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Nein. Laut Landesraumentwicklungsprogramm ist die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Bohrungen im Küstenmeer ausgeschlossen. Das Unternehmen CEP, das in der Vergangenheit in aus DDR-Zeiten bekannten Lagerstätten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nach Öl und Gas gesucht hat, unter anderem auch auf Usedom, zog sich auch wegen dieses Verbotes aus Mecklenburg-Vorpommern zurück.

Wie ist die Stimmung auf polnischer Seite?

Das Vorantreiben ökonomischer Großprojekte ist weitgehender Konsens in Polen – sei es der Bau erster eigener Kernkraftwerke, der Bau des Containerhafens Swinemünde oder die Nutzung des neuen Öl- und Gasfundes. In Deutschlands Nachbarland herrscht wirtschaftlich Aufbruchstimmung. Mit 2,9 Prozent Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zählte das östliche Nachbarland 2024 erneut zu den Spitzenreitern in der EU, während die deutsche Wirtschaft um 0,2 Prozent schrumpfte.

Bei der jüngsten Umbildung seiner Regierung legte Ministerpräsident Donald Tusk besonderen Nachdruck auf Energie und richtete dafür ein eigenes Ministerium ein. „Unabhängig von Politik, Demokratie, Verfassung oder den Beziehungen zu Brüssel wird die Verfügbarkeit von erschwinglicher Energie die Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Wirtschaft auf Jahrzehnte hinaus bestimmen“, kommentierte die wichtige Tageszeitung „Rzeczpospolita“.

Ökologische Einwände aus Deutschland gegen solche Projekte gelten in Polen bestenfalls als vorgeschoben. Im schlimmsten Fall wird unterstellt, Deutschland wolle Polen bevormunden und das polnische Wachstum schwächen.

In diesem Sinne deutet die nationalkonservative frühere Regierungspartei PiS die Warnung deutscher Umweltverbände und des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor einer Ölförderung in der Ostsee. „Die Regierung hat es versäumt, darauf zu reagieren, dass Deutschland versucht, sich in unsere wirtschaftlichen Angelegenheiten einzumischen. Das kann nicht sein“, sagte der PiS-Abgeordnete Michal Kowalski. „Wir haben das Recht, unsere Vorkommen auszubeuten.“

Welche Reaktionen gibt es von deutscher Seite?

Der Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) machte vor wenigen Tagen seine Ablehnung deutlich. Das Projekt stehe für eine klimapolitisch rückwärtsgewandte Industriepolitik, die den Umwelt- und Tourismusinteressen auf deutscher Seite entgegenstehe. Er warnte vor mögliche Auswirkungen auf die Umwelt. Das Bundesumweltministerium verwies auf die Klimaziele der Europäischen Union. Die Förderung von Öl und Gas sei ein Geschäft mit einem klaren Ende, sagte ein Sprecher.

Die Usedomer Urlaubsgemeinde Heringsdorf fordert umfassende Aufklärung über die Pläne und Einhaltung des Umweltrechts. Die Bürgerinitiative Lebensraum Vorpommern warnte vor einer „Umweltkatastrophe“ und hat sich zum Ziel gesetzt, Ostsee-Anrainerstaaten davon zu überzeugen, Öl- und Gasförderung in den flachen Küstengewässern zu untersagen. Gemeinsam mit Heringsdorf geht sie bereits gerichtlich gegen das in Swinemünde geplante Container-Terminal vor.

Reich sagt hingegen, gerade in flachem Wasser sei die Förderung einfacher als etwa in 200 Meter Tiefe. Mit Verweis auf den weiterhin hohen Bedarf an fossilen Energieträgern sagt er, „mit diesem Not-in-my-backyard-Gedanken kommt man ja auch nicht weiter“. Aktuell importiere Deutschland etwa LNG aus den USA. „Und dieses Fracking-Gas, das wird unter Bedingungen produziert, die wir hier in Deutschland niemals zulassen würden.“ Nirgends seien die Umwelt- und Sicherheitsvorschriften hingegen so hoch wie in Europa.

Erhält Deutschland Mitsprache?

Nach Angaben des Schweriner Wirtschaftsministeriums hat die Umweltbehörde in Stettin (Szczecin) zugesagt, dass Deutschland nach der Antragsstellung auf Exploration beziehungsweise Gewinnung im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beteiligt wird. Laut der Umweltrechtlerin Sabine Schlacke von der Universität Greifswald würde das bedeuten, dass auch Anrainerstaaten - in diesem Fall also Deutschland - Stellung nehmen kann und auch Planungsunterlagen erhalten.

Im Rahmen einer UVP wäre eine Studie fällig. „Sämtliche Auswirkungen auf die Umwelt müssen ermittelt und auch bewertet werden und müssen auch in der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens berücksichtigt werden.“ Doch selbst die Bescheinigung einer schlechten Umweltverträglichkeit bedeute nicht automatisch die Versagung der Zulassung. „Es können immer andere Belange stärker gewichtet werden.“ Das müsste dann die Genehmigungsbehörde begründen.

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